Beauftragung


 

Sofern Sie uns beauftragen wollen oder ein Angebot einholen möchten, nutzen Sie bitte die untenstehenden Kontaktdaten. Um Ihnen ein fundiertes Angebot machen zu können, benötigen wir Informationen zu der Immobilienart, der Lage, dem Baujahr, der Vermietungssituation und ggf. Besonderheiten wie Erbbaurecht, Nießbrauch, Bauschäden etc. Hinsichtlich des Honorars, der benötigten Unterlagen und des Zeitrahmens erhalten Sie hier bereits erste Informationen

Honorar

Für die Erstellung von Privatgutachten gibt es keine verbindliche Honorarordnung. Als unverbindliche Empfehlung steht z.B. die Richtlinie des BVS zur Verfügung. Eine Orientierungshilfe bietet außerdem die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und den Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hamburg.

Im Sinne größtmöglicher Transparenz vereinbaren wir in der Regel Pauschalhonorare, die sich u.a. an der Immobilienart, dem Immobilienwert und dem voraussichtlichen Bearbeitungsaufwand orientieren. Innerhalb Hamburgs und Umgebung ist die Besichtigung im Gutachtenhonorar inbegriffen. Für weiter entfernte Liegenschaften entstehen eventuell zusätzliche Reisekosten. Dies wird selbstverständlich vorher mit Ihnen abgestimmt.

Unterlagen

Zur Erstellung eines Gutachtens sind Unterlagen über das Wertermittlungsobjekt erforderlich, die in der Regel durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Einzelne Unterlagen können auch durch den Sachverständigen, bei Vorlage einer entsprechenden Vollmacht, zu Lasten des Auftraggebers besorgt werden.
  • aktueller Grundbuchauszug
  • Baugenehmigungsunterlagen
  • Bauzeichnungen bestehend aus Grundrissen, Schnitten und Ansichten
  • Flächenberechnungen der Wohn- und Nutzungsflächen
  • aktuelle Aufstellung der Mieten oder die Mietverträge
  • bei Wohn- und Teileigentum zusätzlich: Aufteilungsplan, Teilungserklärung, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Wohngeldabrechnung
  • bei Vorhandensein von Rechten und Belastungen zusätzlich: Eintragungsbewilligungen, Erbbaurechtsverträge etc.
Sofern Sie uns Ihre Originalunterlagen überlassen, erhalten Sie diese selbstverständlich mit dem erstellten Gutachten zurück.

Zeitrahmen

Nach Vorlage aller Unterlagen und erfolgter Ortsbesichtigung beträgt die Ausfertigung eines Einzelgutachtens in der Regel maximal drei Wochen. Ein verbindlicher kürzerer Zeitrahmen sowie die Bearbeitungsdauer von größeren bzw. komplexeren Aufträgen oder mehreren Gutachten sind fallweise zu vereinbaren.

Sprechen Sie uns an ...

Kontaktieren Sie unser Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung und lassen sich von uns beraten.